Beim Brand der Kapellbrücke vor über 20 Jahren wurden viele der Originalbilder aus dem 17. Jahrhundert zerstört. Nach dem Brand wurde entschieden, dass der Vorfall weiterhin sichtbar bleiben soll: Einerseits indem noch einige verkohlte Originale im Brückengiebel hängen blieben, andererseits aber auch mit Lücken im Bilderablauf.
Seit der Luzerner Anwalt Jost Schumacher auf eigene Faust Kopien der zerstörten Bilder hatte anfertigen lassen, wird die Bilderordnung in Frage gestellt. Die Jungfreisinnigen lancierten darauf ihre Initiative. Da die Kompetenz, wie die Bilder aufgehängt werden, aktuell beim Stadtrat liegt, nimmt die Initiative einen Umweg und verlangt, dass künftig das Parlament zuständig sein soll.
Allerdings können ohnehin weder die Stadtregierung noch das Parlament alleine entscheiden. Da die Kapellbrücke unter eidgenössischem Denkmalschutz steht, kann die eidgenössische Denkmalpflege ihre Zustimmung zu einer neuen Regelung für die Bilder verweigern.