Dank den Änderungen im Sozialhilfegesetz können Behörden künftig einfacher Daten austauschen, wenn Sozialhilfesuchende zu wenig Auskunft über ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse geben. Daneben können bei Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch sogenannte Sozialhilfeinspektoren als «Detektive» eingesetzt werden.
Zudem können in Zukunft die finanziellen Leistungen eingestellt oder gekürzt werden, wenn sie zu Unrecht ausgerichtet wurden. Ausserdem gibt es im neuen Gesetz Strafbestimmungen oder Bussen bei falschen Angaben.
In Schwyz eher wenig Missbräuche
Im Kanton Schwyz sei das Problem des Missbrauchs kleiner als im schweizerischen Durchschnitt, hiess es in der Debatte des Kantonsrats. Doch wenn Missbrauch geschehe, müsse dieser gezielt und effektiv bekämpft werden.
Weniger deutlich (35:55 Stimmen) scheiterte ein Antrag der vorberatenden Kommission, die den Gemeinden die Möglichkeit geben wollte, interkulturelle Vermittler für ausländische Hilfesuchende einzusetzen. Dies verursache nur unnötigen Aufwand, meinte die SVP. Ausserdem sei es Sache der betroffenen Ausländer, sich zu integrieren.