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Zentralschweiz Spardruck trifft auch Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde

Professionelle Beistände für Kindes-ond Erwachsenenschutzmandate im Kanton Zug dürfen künftig mit maximal 80 Fällen betraut werden. Dies hat der Zuger Regierungsrat beschlossen.

«Mit der Belastung von 80 Fällen gehen wir an die oberste Grenze», schreibt die Zuger Regierung in einer Mitteilung vom Donnerstag. Eine andere Lösung käme aber aufgrund des laufenden Sparprogramms und der Haltung des Kantonsrats nicht in Frage, heisst es weiter.

Zusätzliche Stellen für das Amt wurden aus demselben Grund nicht bewilligt. Dies obwohl mit einer generellen Fallzunahme von jährlich fünf bis zehn Prozent zu rechnen sei.

Mit der neuen Fallzahl von 80 kann ein Beistand pro Fall jährlich 16 bis 26 Stunden aufwenden. Im Kanton Zug brauchen derzeit 1200 Personen einen Beistand.

Eine Umfrage habe zudem ergeben, dass die Zusammenarbeit zwischen privaten sozialen Institutionen und der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde unkomplizierter und niederschwelliger werden soll.

Die Zuger Regierung hat diesbezüglich schon Massnahmen eingeleitet.

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