Die Luzerner Stimmberechtigten hatten am 14. Juni 2012 eine Änderung der Gemeindeordnung zugestimmt, welche am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird. Die neue Bestimmung schafft die Grundlage für eine Ombudsstelle in der Stadt Luzern.
Der Stadtrat hatte sich grundsätzlich für eine Ombudsstelle ausgesprochen, wollte aus finanziellen Gründen aber mit der Realisierung noch zuwarten. Die Geschäftsprüfungskommission aber war anderer Ansicht: Dank der Ombudsstelle könnten Konflikte vermieden, Gerichtsfälle verhindert und somit auch Geld eingespart werden, argumentierte sie. Die Kommission machte dem Parlament einen Kompromissvorschlag beliebt: Die Ombudsstelle sollte nicht sofort, sondern erst auf Anfang 2014 eingeführt werden. Zudem sollte die Stelle ein jährliches Kostendach von maximal 150'000 Franken erhalten. Das Parlament folgte diesem Antrag.
Wird der Grosse Stadtrat das Reglement über die Ombudsstelle am 21. Januar erlassen, läuft am 10. April die entsprechende Referendumsfrist ab. Ergreift niemand das Referendum, ist vorgesehen, die Stelle für die Ombudsperson und deren Stellvertretung Ende März 2013 auszuschreiben.