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Zentralschweiz Stadt Zug muss bei Grundstückstreit nicht zahlen

Ein jahrelanger Streit zwischen der Stadt Zug und Grundstückbesitzern ist entschieden. Das Bundesgericht gibt der Stadt Zug Recht. Sie muss keine Entschädigung zahlen, weil sie sein Grundstück «Tellenmat» rückgezont hat.

Das Urteil des Bundesgerichts zieht einen Schlussstrich unter ein jahrelanges Gezerre um Millionen. Es geht um 20'000 Quadratmeter Land an der Bahnlinie zwischen der Stadt Zug und Oberwil.

Dieses Grundstück war ursprünglich zum grössten Teil als Bauland eingezont. Ein Teil davon wurde einer Zone zugeteilt, die einer späteren Planung vorbehalten war. Vor zwanzig Jahren hiess das Stadtzuger Stimmvolk aber eine Initiative gut, die die Sicherung von Grünflächen forderte.

Deshalb wurden grosse Teile des Gebiets wieder der Landwirtschaftszone zugeordnet. Anschliessend forderten die  Grundeigentümer von der Stadt Zug eine Entschädigung von 35 Millionen Franken. Die erste Instanz gab den Eigentürmern teilweise Recht: Die Stadt Zug müsse 24 Millionen zahlen. Alle weiteren Instanzen gaben jedoch der Stadt Zug Recht.

Auch das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil mit der Begründung, dass es sich nicht um eine Auszonung, sondern um eine Nichteinzohnung handle.

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