Für preisgünstige Wohnungen im städtischen Besitz verschärft der Stadtrat die Regeln für Mieter. In Zukunft darf das steuerbare Einkommen aller Bewohner einer städtischen Wohnung höchstens sechsmal so hoch sein wie der jährliche Nettomietzins.
Weiter führt der Stadtrat eine Vermögensobergrenze von 500'000 Franken ein. Wer mehr besitzt, hat kein Anrecht auf eine günstige Wohnung der Stadt. Die Stadt Zug hat 288 Wohnungen, die sie preisgünstig vermietet. Der Sadtrat will, dass in diesen Wohnungen Menschen leben können, die sonst «Mühe hätten, eine bezahlbare Wohnung zu finden», sagt Karl Kobelt, Vorsteher des Finanzdepartements.
Initiative umsetzen
Mit diesen verschärften Richtlinien für den Mietzins setzt der Stadtrat eine Forderung der Initiative «Wohnen in Zug für alle» um. Diese Initiative hat das Stadtzuger Stimmvolk 2012 angenommen. Wer als Mieter einer städtischen Wohnung die neuen Richtlinien nicht erfüllt, muss nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren die Wohnung verlassen.