Die 2014 eingereichte Stadtbild-Initiative verlangt eine Änderung der städtischen Bau- und Zonenordnung, die von den Stimmberechtigten 2013 gutgeheissen worden war. Das Volksbegehren will den Bau von Hochhäusern nur noch an fünf festgelegten Standorten am Stadtrand zulassen.
Die Stadtbild-Initiative wurde kurz nach der Genehmigung der neuen Bau- und Zonenordnung eingereicht. Der Stadtrat gab deshalb dem Institut für öffentliches Recht an der Universität Bern ein Gutachten zur Zulässigkeit in Auftrag.
Das Gutachten kommt nun zum Schluss, dass die Initiative nicht gültig sei, weil sie gegen übergeordnetes Recht verstosse. Sie verletze das Gebot der Planbarkeit und beinhalte eine unzulässige Rückwirkung.
Pilatusplatz wäre deblockiert
Der Stadtrat habe beschlossen, die Schlussfolgerungen des Gutachtens zu übernehmen, sagt Stadtschreiber Toni Göpfert. Er geht davon aus, dass der Grosse Stadtrat noch vor den Sommerferien über die Ungültigkeit der Initiative entscheidet.
Das heisse, dass die Planung am Pilatusplatz dann nicht mehr blockiert wäre, sagt Göpfert. Gegenwärtig hänge die Stadtbild-Initiative wie ein Damokles-Schwert über dem Pilatusplatz-Projekt. Dort war schon einmal ein Hochhaus mit Wohnungen und Platz für Dienstleistungen geplant.