Der Verein Stadtbild Luzern reichte 1071 gültige Unterschriften ein, wie die Stadtverwaltung mitteilt. Nötig für das Zustandekommen waren 800 Unterschriften.
Der Verein Stadtbild Luzern wehrte sich vor Bundesgericht erfolglos gegen den Hochhausstandort Steghof. Die Initiative verlangt eine Änderung der städtischen Bau- und Zonenordnung. Sie will den Bau von Hochhäusern nur noch an fünf expliziten Standorten am Stadtrand zulassen.
Als mögliche Standorte nennt die Initiative die Gebiete Büttenen, Reussport/Reussmatt, das Areal zwischen der Damm- und der Sentimattstrasse, sowie jene entlang der Bern- und der Eichwaldstrasse.
Die neue Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern, die im Juni in Kraft trat, sieht drei Standorte für Hochhäuser vor, auch in der Innenstadt. Am Bundes- und Pilatusplatz sind Häuser mit einer Höhe von bis zu 35 Metern zugelassen, im Steghof beträgt die maximale Höhe 45 Meter.