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Zentralschweiz Stadtzuger stimmen erneut über Salesianum ab

Am 28. Februar 2016 kommt der Bebauungsplan «Salesianum» nach 2011 nochmals vor das Stimmvolk der Stadt Zug. Das Zuger Verwaltungsgericht hat den ersten Bebauungsplan für nicht zonenkonform erklärt. Das Parlament bewilligte nun eine neue Version des Bebauungsplans. Diese kommt zur Abstimmung.

Der zweite Bebauungsplan «Salesianum» gab im Stadtzuger Parlament GGR mehr zu diskutieren als der erste. Die Hauptkritik richtet sich an die unklare öffentliche Nutzung des historischen Gebäudes, welches unter Denkmalschutz steht. Ideen wie ein Papiermuseum, ein Café oder eine Galerie haben sich alle zerschlagen.

Deshalb lasse der neue Bebauungsplan die öffentliche Nutzung offen, sagt der Stadtzuger Baudirektor André Wicki. «Die konkrete Aussage dazu fehlt.» Es sei aber klar festgehalten, dass ein angemessener Anteil des historischen Gebäudes öffentlich zugänglich sein müsse. Die Bauherrschaft Alfred Müller AG wolle etwas realisieren, könne aber «noch nicht klar sagen was», so der Baudirektor.

«Kann auch Arztpraxis sein»

Dass die öffentliche Nutzung unklar bleibt, ist Anlass zur Kritik. Isabelle Reinhart von der CVP befürchtet, dass die Bauherrschaft mit dieser Nutzung etwas «weniger liebevoll» umgeht. «Man könnte theoretisch auch einfach eine Arztpraxis im Gebäude erstellen und sagen, dies sei eine öffentliche Nutzung.»

Die Bauherrschaft Alfred Müller AG ihrerseits sagt, dass sie erst konkrete Aussagen zur öffentlichen Nutzung machen könne, wenn die Zukunft des Salesianums geregelt sei. Rechtlich muss im Bebauungsplan keine konkrete Nutzung formuliert sein. Die Abstimmung ist am 28. Februar 2016.

Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr

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