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Zentralschweiz Stanserhorn-Bahn geht vor Bundesgericht

Das Unternehmen ist nicht damit einverstanden, dass einer ihrer Mitarbeiter nach einem Lawinenunglück wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde. Sie wehrt sich in Lausanne gegen das Urteil des Nidwaldner Obergerichts.

Während Bauarbeiten zur neuen Cabrio-Bahn war am 24. Februar 2012 bei einer Lawine am Stanserhorn ein 33-jähriger Baggerführer ums Leben gekommen. Die Staatsanwaltschaft klagte den Sicherheitsverantwortlichen der Bahn sowie einen Forstwart wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht an.

Das Nidwaldner Kantonsgericht sprach die Beschuldigten frei. Der Staatsanwalt zog das Urteil ans Obergericht weiter und erhielt teilweise Recht. Der Forstwart wurde erneut freigesprochen. Der Sicherheitsverantwortliche hingegen wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Damit sei die Bahn nicht einverstanden, bestätigte Verwaltungsratspräsident Heinz Keller einen Bericht der «Neuen Luzerner Zeitung». Zusammen mit dem betroffenen Mitarbeiter verlange sie vor Bundesgericht einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Urteile keine Berufung ein, wie sie auf Anfrage mitteilte.

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