Die SVP hat ihre Initiative «Steuererhöhungen vors Volk» im April 2015 eingereicht, mit mehr als 4500 gültigen Unterschriften. Mit dem Begehren möchte die Partei die Volksrechte stärken. Der Kanton Luzern solle die Steuern nicht ohne Zustimmung der Stimmberechtigten erhöhen können.
Früher und schneller budgetieren
Der Regierungsrat empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen, wie er bekannt gab.
Denn könne das Parlament nur noch die kantonalen Leistungen bestimmen, nicht aber die Mittel dazu, werde eine sinnvolle Leistungs- und Finanzplanung erschwert bis verunmöglicht.
Ausserdem wäre die Initiative aus Sicht des Regierungsrats nur schwierig umzusetzen: Wegen allfälliger Volksabstimmungen müsste das Budget früher und deutlisch schneller als heute erstellt werden. Es bestünde auch die Gefahr, dass der Kanton bei der Ablehnung an der Urne mehrere Monate ohne rechtskräftiges Budget auskommen müsste.
Beschränkte Mitsprache
Heute setzt im Kanton Luzern der Kantonsrat den Steuerfuss fest. Das Stimmvolk hat aber eine beschränkte Mitsprache. Beispielsweise kann gegen Steuerfüsse über den aktuell 1,60 Einheiten das Referendum ergriffen werden.
Die SVP reagierte mit der Initiative «Steuererhöhungen vors Volk» auf den Beschluss des Kantonsrates vom Dezember 2013: Der Steuerfuss für die Jahre 2014 bis voraussichtlich 2016 wurde von 1,50 auf 1,60 Einheiten erhöht. Eine Mitsprache des Volkes war hier nicht möglich. Nach Ansicht der SVP wurde mit der Steuererhöhung die in den letzten Jahren umgesetzte kantonale Steuerpolitik hintertrieben.