Die betroffenen Rechnungen mit Datum vom 1. September 2015 richteten sich ausschliesslich an Privatpersonen. Rechnungen mit anderen Daten seien nicht betroffen, teilte das Schwyzer Finanzdepartement mit.
Die entsprechenden Empfänger werden mit einem Schreiben informiert, dass sie die Rechnungen lediglich einmal begleichen müssten. Das zweite Exemplar könne vernichtet werden. Wer die Rechnung bereits bezahlt hat, erhalte eine Rückzahlung.
Der Kanton Schwyz verschickt laut Mitteilung jährlich rund 160'000 Rechnungen zur direkten Bundessteuer.