Die Luzerner Regierung kommt nach zwei Jahren zum Schluss, dass sich das neue Gesetz bewährt. Sie stützt sich dabei auf eine Schlussevaluation durch das Statistikamt Lustat. Wie angestrebt seien im letzten Jahr Ausbildungsbeiträge gezielter ausbezahlt worden, heisst es in einer Mitteilung der Luzerner Staatskanzlei.
Weniger, dafür höhere Stipendien
Wie aus der Evaluation nach der Einführung des Gesetzes hervorgeht, stieg das durchschnittliche Stipendium von 5200 auf neu 7000 Franken.
Die Zahl der bewilligten Gesuche und Stipendienbezüger verringerte sich um über einen Viertel auf rund 1400. Bei den Darlehen erhöhte sich der durchschnittliche Zustupf von 2900 auf 6300 Franken.
Das Stipendiengesetz war bei seiner Einführung umstritten. Ein Komitee aus Juso, Jungen Grünen, Grünen und dem Luzerner Gewerkschaftsbund hatte das Referendum ergriffen. Es wehrte sich vergeblich gegen die Einschränkung des Bezügerkreises und vor allem auch gegen die Finanzierung durch Private.
Nur wenig Interesse an Privatfinanzierung
Dieser umstrittene Teil, Darlehen und Stipendien durch Private zu finanzieren, wird nun formell nicht weiter geführt – aus Mangel an Erfolg. Gerade mal 28 Personen, die vom Kanton keinen Ausbildungsbeitrag erhielten, hatten bis im Februar 2016 vom Kanton zur Verfügung gestellte Beratungsgutscheine für eine private Lösung eingelöst, wie aus der Mitteilung hervorgeht.
Der Kanton unterzeichnete darum keine Leistungsvereinbarung mehr mit der Schweizerischen Stiftung für Bildungsförderung und -finanzierung (Educa Swiss). Die Anlaufstelle berät Personen in Ausbildung bei der Finanzierungsplanung und vermittelt Darlehen und private Mentoren für eine Realisierung.