Die Geschäftsführerin vergnügte sie sich gemäss der Staatsanwaltschaft Sursee im Januar 2012 an einem Firmenfest. Nach Mitternacht wollte sie nach Hause und stieg in ihr Auto. Nach kurzer Fahrt stellte die Frau ihren unbeleuchteten Wagen im Kreisel «Schlottermilch» ab. Um 1.20 Uhr wurde sie dort hinter dem Steuer von der Polizei geweckt.
Die Beschuldigte musste sich wegen Parkierens auf einer Strassenkreuzung sowie Fahrens in angetrunkenem Zustand verantworten. Die Frau beteuerte ihre Unschuld.
Sie wurde zu einer Geldstrafe von 6000 Franken auf Bewährung sowie zu 1000 Franken Busse verurteilt. Zudem soll sie 6000 Franken Verfahrenskosten zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.