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Zentralschweiz Straffällige Asylsuchende werden im Kanton Luzern neu gemeldet

Im Kanton Luzern informiert die Staatsanwaltschaft neu das Gesundheits- und Sozialdepartement, wenn sie Verfahren gegen Asylsuchende einleitet. Die Regierung hat die Grundlage dafür geschaffen. Die Caritas als Betreuerin kann somit gegen die betroffenen Personen Sanktionen ergreifen.

Regierungsrat Guido Graf und Oberstaatsanwalt Daniel Burri.
Legende: Regierungsrat Guido Graf (links) und Oberstaatsanwalt Daniel Burri stellen die neuen Regelungen zum Datenaustausch vor. SRF

Ab dem 1. März 2013 wird die Caritas informiert, wenn ein Verfahren gegen eine asylsuchende Person läuft. Die Betreuungspersonen der Caritas können dann mit den betroffenen Asylsuchenden das Gespräch suchen und Massnahmen treffen. Beispielsweise ist eine Kürzung der Geldmittel, eine straffere Betreuung, oder eine Verlegung möglich.

«Es werden nur Asylbewerber gemeldet, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens ermittelt wird», sagt Oberstaatsanwalt Daniel Burri. Bei Bagatelldelikten, zum Beispiel Schwarzfahren, werde aber nicht informiert.

«Eine Minderheit schadet dem Asylsystem»

Mit der neuen Regelung erhofft sich die Regierung einerseits mehr Sicherheit für die Betreuungspersonen. Andererseits will sie so konsequenter gegen straffällige Asylsuchende vorgehen. Und auch die Caritas sieht in der gezielten Bestrafung einzelner Personen nur Vorteile.

«Wir können nun gezielt gegen einen Asylsuchenden Sanktionen ergreifen, wie zum Beispiel eine Geldkürzung oder Umplatzierung. Wir müssen nun nicht mehr Kollektivmassnahmen mehr ergreifen. So bleibt die Mehrheit der Asylsuchenden, die sich korrekt verhalten verschont», so Thomas Thali, Geschäftsleiter der Caritas Luzern, gegenüber dem Regionaljournal.

Aktuell leben im Kanton Luzern rund 1100 Asylsuchende. «Nur rund 60 Personen davon geraten mit dem Gesetz in Konflikt. Aber diese Minderheit ist für die schlechte Stimmung in der Bevölkerung den Asylsuchenden gegenüber verantwortlich», sagt der Luzerner Sozialdirektor Guido Graf. Mit der neuen Regelung könne man hier Gegensteuer geben.

Der Datenaustausch macht das im letzten Jahr vom Kanton Luzern erwogene Handy-Verbot für Asylzentren überflüssig. Dank der Information sei klar, wer was gemacht habe und es könne gezielt auf Asylbewerber eingewirkt werden. Bewährt habe sich laut Guido Graf auch die frühere Schliessung der Zentren um 22 Uhr.

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