Die Stadt Zug besitzt 288 Wohnungen, die sie preisgünstig vermietet. Preisgünstig für Zuger Verhältnisse: Die Stadt verlangt für eine 4,5-Zimmer-Wohnung rund 2500 Franken.
Im Jahr 2012 nahm das Stimmvolk eine Initiative an. Die Initiative «Wohnen in Zug für alle» forderte, dass in solchen Wohnungen Menschen leben können, die sonst Mühe hätten, eine bezahlbare Wohnung zu finden.
Einkommens- und Vermögensobergrenze
Bis anhin mussten Interessenten für eine städtische Wohnung nur die Kriterien für die Personenanzahl erfüllen, nicht aber für Einkommen und Vermögen. Dies soll sich nun ändern: Mieterinnen und Mieter müssen ihr Einkommen und ihr Vermögen künftig in regelmässigen Abständen angeben.
Um die Zielsetzung der Initiative zu erreichen, hatte der Stadtrat im November neue Richtlinien für die Vermietung dieser Wohnungen verabschiedet. Sie enthalten eine Obergrenze für Einkommen und Vermögen. Vorgesehen war, dass das steuerbare Einkommen aller Bewohner einer preisgünstigen Wohnung höchstens sechsmal so hoch sein darf wie der jährliche Nettomietzins. Die Vermögensobergrenze wurde bei 500'000 Franken festgesetzt.
Verschärfte Regeln immer noch zu grosszügig
Die neuen Richtlinien werden aber in der Öffentlichkeit und bei den Parteien abgelehnt. Der Stadtrat hat deshalb vergangene Woche das Gespräch mit den Parteien gesucht.
«Dabei ist klar zum Ausdruck gekommen, dass alle Parteien, von links bis rechts, die neuen Richtlinien ablehnen», sagt Karl Kobelt, Vorsteher Finanzdepartement. «Insbesondere die Obergrenze für das Einkommen wird einhellig als zu hoch empfunden.» Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, die Richtlinien zu überarbeiten.