In ihrer Initiative «für eine bürgernahe Asylpolitik» verlangt die Luzerner SVP unter anderem, dass die Gemeinden eine Mitsprache bei der Zuweisung von Flüchtlingen bekommen. Zudem will die Initiative, dass kein Asylbewerber länger als ein Jahr bleiben darf, und dass geschlossene Lager für renitente Asylbewerber und provisorische Asyl-Zentren ausserhalb der Bauzone erstellt werden.
Initiative in zwei Punkten für ungültig erklärt
Die Regierung und das Parlament im Kanton Luzern waren aber der Meinung, dass die SVP mit letzterem Punkt gegen die Regeln der Raumplanung verstosse. Dies sieht jetzt auch das Bundesgericht so. Die Forderung nach Asylzentren und geschlossenen Lagern ausserhalb der Bauzone verstösst auch nach Meinung des Gerichts gegen die Raumplanung und ist ungültig.
Ein zweiter Punkt, den der Luzerner Kantonsrat als ungültig deklarierte, war die Forderung, dass Aufenthalte von mehr als einem Jahr nur für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene möglich sei. Es gehe nicht, dass ein Kanton dem Bund vorschreibe, wie schnell ein Asylverfahren abgewickelt werden müsse, fanden die Luzerner Behörden. Die SVP aber akzeptierte das Verdikt des Kantonsrats nicht und ging vor Bundesgericht.
Nach einem Jahr Gemeinde wechseln
Das Bundesgericht urteilte am Mittwoch, die Partei dürfe fordern, dass Asylbewerber nicht mehr als ein Jahr in einer Gemeinde untergebracht werden. Anschliessend müssten die Asylbewerber in eine andere Gemeinde wechseln. Das Gericht wies aber darauf hin, dass eine Beschleunigung des Asylverfahrens damit nicht erreicht werde.
Unser Ziel ist es, dass die Asylbewerber in einer Gemeinde keine Wurzeln schlagen können.
Es sei auch nie das Ziel gewesen, die Asylverfahren zu beschleunigen, sagt Franz Grüter, Präsident der Luzerner SVP. Dass dies das Bundesgericht gleich beurteile, freue ihn. Er fordert jetzt, dass die Initiative mit den gültigen Teilen so schnell wie möglich dem Luzerner Stimmvolk vorgelegt wird. «Die Initiative enthält nach wie vor sehr viele andere wichtige Punkte mit viel Fleisch am Knochen - sie wurde durch den heutigen Bundesgerichts-Entscheid keine zahnloses Volksbegehren», sagt Grüter. Auch beim Kanton will man jetzt schnell vorwärts machen. Der Regierungsrat werde das Urteil analysieren, danach dem Parlament eine Ergänzungsbotschaft unterbreiten, heisst es auf Anfrage. Über den Inhalt dieser Botschaft könne man aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen.
Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr