Mit der Erteilung der Konzession für die Anlagen hat das Bundesamt für Verkehr das bisher umfangreichste Bewilligungsverfahren abgeschlossen. Bei diesem Grossprojekt hat der Bund Neuland beschritten. Nebenanlagen wie Pisten, Beschneiungs-und Parkierungsanlagen wurden in das seilbahnrechtliche Verfahren des Bundes integriert. Diese unterstehen ansonsten kantonalem und kommunalem Recht.
Die Andermatt-Sedrun Sport AG (ASS) hatte das ursprüngliche Projekt im August 2011 eingereicht. Im April 2013 wurde dem Bund eine Projektänderung unterbreitet. In diese waren die Ergebnisse von Verhandlungen mit Umweltorganisationen und Einsprechenden eingeflossen.
Verzicht auf Anlagen
Gegenüber dem alten Projekt verzichtete die ASS auf die zwei Anlagen zwischen Gurschengrat und St. Anna-Gletscher. Weiter verzichtete sie auf 17 Pisten und passte acht weitere Pisten an.
Der Bund kommt nun zum Schluss, dass das überarbeitete Projekt den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Umweltverträglichkeit nachgewiesen ist. Die grossflächigen Eingriffe in die Landschaft würden mit einer Vielzahl von Massnahmen ausreichend kompensiert.
Auch wenn die Umweltverbände sich in grossen Zügen mit den Bauherren geeinigt haben, wollen sie die Bewilligung genau prüfen. Wichtig sei, dass die Vereinbarung eingehalten worden sei, erklärt Pia Tresch von Pro Natura Uri gegenüber vom «Regionaljournal Zentralschweiz» von Radio SRF. «Weiter geht es nun um Feinjustierungen, konkret um Linienführungen von Anlagen.»
Unverzichtbar für Ferienresort in Andermatt
Der Ausbau des Skigebiets ist von grosser Bedeutung für das Ferienresort von Samih Sawiris in Andermatt. Entsprechend spricht der Gemeinderpräsident Roger Nager von einem «Freudentag». Die Skigebiete werden von der Andermatt-Sedrun Sport AG betrieben. Die ASS gehört der Andermatt Swiss Alps, die das Ferienresort baut.