Das Tier darf nur in einem bestimmten Gebiet abgeschossen werden. Dieses umfasst die anstossenen Alpen und deren unmittelbare Umgebung im Gemeindegebiet Gurtnellen und Wassen westlich der Reuss. Hinzu kommt das Streifgebiet des Wolfes auf den Alpen in Seelisberg, Bauen, Isenthal, Seedorf, Attinghausen, Erstfeld, Göschenen, Andermatt, Hospental und Realp.
Die Bewilligung ist auf 60 Tage befristet. Den Wolf abschiessen dürfen nur zehn kantonale Wildhüter, sowie zwischen 20 und 30 Jäger, welche vom Kanton dafür bestimmt werden, wie der Urner Jagdverwalter Josef Walker sagte.
Der Letztjährige wurde nicht geschossen
Der letzte bekannte Aufenthaltsort des Wolfs war laut Josef Walker eine Alp im Surenenpassgebiet in Attinghausen. Dort riss das Tier am Mittwoch nachts mehrere Schafe. Es handelt sich gemäss Analysen um ein männliches Tier aus Italien. Der Rüde erhielt die Bezeichnung M68. Das Tier war vor den Zwischenfällen in Uri noch nie in der Schweiz nachgewiesen worden.
Bereits im vergangenen Jahr hatte ein Wolf im Kanton Uri über 50 Schafe gerissen. Die betroffenen Schafhalter wurden finanziell entschädigt. Das Tier wurde damals ebenfalls zum Abschuss freigegeben, es tauchte allerdings danach nicht mehr auf im Kanton Uri.
Regionaljournal Zentralschweiz, 12.03 Uhr