Gegen die Urner Polizei wurden Vorwürfe geäussert, ein ermittelnder Polizist hätte wegen möglicher Befangenheit in den Ausstand treten sollen. In diesem Zusammenhang ist die Staatspolitische Kommission des Landrates, Stako, bereits seit dem letzten November aktiv. «Wir sind verpflichtet zu untersuchen, ob diese Vorwürfe Hand und Fuss haben», sagt Kommissionspräsidentin Patrizia Danioth. Dass der Erstfelder Cabaretbetreiber nun frei ist, habe keinen Einfluss auf die landrätliche Untersuchung. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gutgeheissen und den Fall ans Urner Obergericht zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Der Mann war unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt.
Offen, ob Handlungsbedarf
Der Urner Sicherheitsdirektor Beat Arnold sieht keinen Handlungsbedarf, nachdem das Bundesgericht zur Frage der Befangenheit keine Stellung nahm.
«Die Kommission prüft nach wie vor die Vorkommnisse, aber wir sind noch zu keinem Schluss gekommen», sagt Landrätin und Kommissionspräsidentin Patrizia Danioth. Wegen des Kommissionsgeheimnisses dürfe sie nicht mehr sagen. Die Staatspolitische Kommission wird einen Bericht vorlegen. Mögliche Konsequenzen seien Empfehlungen an den Regierungsrat, politische Vorstösse oder eine parlamentarische Untersuchungskommission PUK. Zur Zeit sei noch offen, wie lange die Abklärungen noch dauern, sagt Stako-Präsidentin Patrizia Danioth.