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Zentralschweiz Urner Mordprozess: Oberstaatsanwalt weist Vorwürfe zurück

Im Prozess gegen den früheren Barbetreiber Ignaz Walker vor dem Urner Obergericht hat am Montag die Schlussrunde begonnen. Die Parteien können sich zu neuen Akten äussern. Sie betreffen vor allem den Hauptbelastungszeugen. Der Staatsanwalt weist die schweren Vorwürfe des Verteidigers zurück.

Nach einem viermonatigen Unterbruch ist am Montag vor dem Urner Obergericht der Berufungsprozess gegen einen Erstfelder Barbetreiber wieder aufgenommen worden. Grund dafür sind neue Beweise, bei denen es vor allem um das Verhalten der Staatsanwaltschaft geht. Dabei dürfen sich die Parteien nur noch zu dem äussern, was sich an Beweisanträgen seit der Verhandlung im Herbst 2015 neu ergeben hat.

Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft

Verteidiger Linus Jaeggi sah seine bereits im Oktober 2015 geäusserten Verdächtigungen gegenüber der Staatsanwaltschaft durch die neuen Akten bestätigt. Er zeigte sich überzeugt, dass die Urner Behörden den Hauptbelastungszeugen als Drogenhändler geschont habe. Die Aussagen des Zeugen seien deswegen aus formellen Gründen nicht verwertbar.

Gemäss Jaeggi hat die Polizei den Auftrag des Obergerichtes, den Zeugen per Interpol zu suchen, nicht korrekt umgesetzt. Die Polizei habe mit fragwürdigen Argumenten den Mann nur über das Schengen-Informations-System suchen lassen, sagte er.

Dabei habe die Staatsanwaltschaft schon 2013 dank eines Rechtshilfegesuches gewusst, dass der Hauptbelastungszeuge in Frankreich des Drogenhandels überführt worden sei. Die Staatsanwaltschaft habe aktiv vereitelt, dass der Mann vor Gericht habe befragt werden können, sagte Jaeggi.

Die Staatsanwaltschaft weist die Vorwürfe zurück

Oberstaatsanwalt Thomas Imholz sagte am Nachmittag in seinem Plädoyer, es sei nicht ersichtlich, wieso seine Behörde den Drogenhändler hätte schonen sollen.

Er wies auch den Vorwurf der Verteidigung zurück, eine Befragung des Zeugen vor Gericht verhindert zu haben. Vielmehr sei es die Verteidigung gewesen, die Kontakt zum Zeugen oder dessen Umfeld gehabt habe.

Auch das Bundesgericht habe nicht in Zweifel gezogen, dass der Barbetreiber auf den Gast geschossen habe, als es das Urteil des Obergerichtes 2014 aufgehoben habe.

Die Oberstaatsanwaltschaft erklärte ferner, dass nicht sie, sondern der Beschuldigte auf der Anklagebank sitze. Es gelte, die Nebenschauplätze, die die Verteidigung eröffnet habe, wieder zu schliessen.

Zum dritten Mal vor Gericht

Barbetreiber Ignaz Walker steht nach einem Prozess vor dem Landgericht 2012 und einem ersten Prozess vor dem Obergericht 2013 bereits zum dritten Mal wegen des ihm vorgeworfenen und von ihm bestrittenen Tötungs- und Mordversuchs vor den Gerichtsschranken.

Das Obergericht hatte den Barbetreiber zu einer 15-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er 2010 im Erstfelder Rotlichtmilieu auf einen Gast geschossen und wenige Monate später einen Killer auf seine Frau angesetzt haben soll.

Der Gast blieb unverletzt, die damalige Gattin des Beschuldigten wurde durch drei Kugeln schwer verletzt. Der Auftragsschütze ist rechtmässig verurteilt. Das Bundesgericht hob das Urteil gegen den Barbetreiber 2014 auf, weshalb das Berufungsverfahren im letzten Herbst erneut aufgenommen wurde.

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