Der Landrat stimmte einer Änderung der Kantonsverfassung klar zu. Damit werden die 20 Gemeinden nicht mehr einzeln erwähnt und können grundsätzlich fusionieren. Ebenfalls mit deutlichem Mehr genehmigte das Parlament ein entsprechendes Fusionsgesetz. In diesem sind die Details und die kantonale Finanzierung von Fusionen geregelt.
Umstrittene Fusionsrayon
Meinungsverschiedenheiten gab es im Parlament bei den gesetzlichen Ausführungsdetails. Die Diskussionen drehte sich vor allem um die Frage, ob Fusionen, wie von der Regierung beantragt, in bestimmten Fusionsrayons erfolgen sollen oder nicht.
Ziel der Regierung ist ein Kanton mit noch fünf statt 20 Gemeinden. In allen bürgerlichen Fraktionen gab es Exponenten, die sich für eine Streichung der Fusionsrayons aussprachen. «Die Gemeinden sollen fusionieren können mit wem sie wollen», sagte Ruedi Cathry (FDP). So habe die Vorlage vor dem Volk kaum Chancen. Die Mehrheit folgte aber der Regierung und will die Rahmenbedingungen für Fusionen klar festlegen. Das Volk entscheidet am 22. September 2013 über die Vorlagen.