Der Urner Landrat stemmte sich gegen den regierungsrätlichen Antrag und hat am Mittwoch einen Gegenantrag der SVP-Fraktion mit 28 zu 27 Stimmen bei einer Enthaltung unterstützt.
Die Urner Regierung geht davon aus, dass der Kanton kaum am geltenden Wahlsystem festhalten könne, dies, nachdem das Bundesgericht Beschwerden in mehreren Kantonen gutgeheissen hat. Justizdirektorin Heidi Z’Graggen betonte, dass es für den Kanton Uri unerlässlich sei, sich mit Alternativen auseinanderzusetzen.
Gemischtes Wahlverfahren
Im Kanton Uri wählen die zwölf kleineren Gemeinden, die nur einen oder zwei Sitze in dem 64 Mandate zählenden Landrat haben, im Majorzsystem. Dieses erachtet der Regierungsrat auf Grund der bisherigen Rechtssprechung als unproblematisch.
Anders verhält es sich mit dem Proporzsystem, das in den acht grösseren Gemeinden angewendet wird. Das Bundesgericht hatte mehrmals festgestellt, dass Wahlkreise, in denen ein grosser Stimmenanteil zum Gewinn eines Sitzes nötig sind, nicht der Verfassung entsprächen.