Der 58-jährige Chauffeur der Verkehrsbetriebe Luzern VBL fuhr am Pfingstmontag 2010 mit seinem Bus von Kriens nach Luzern. Gleichzeitig war auch ein Radfahrer unterwegs, welcher allerdings nicht auf dem Radweg, sondern auf der Fahrbahn fuhr und mit 2,3 Promille Alkohol im Blut schwer betrunken war.
Der Bus-Chauffeur kollidierte mit dem Radfahrer, dieser stürzte und verletzte sich so schwer, dass er später verstarb.
Das Bezirksgericht Kriens kam zum Schluss, dass der Bus-Chauffeur zu unvorsichtig unterwegs war und beim Überholmanöver zu wenig Abstand gehabt habe. Das Gericht verurteilte den Mann deshalb wegen fahrlässiger Tötung.
VBL prüft Weterzug des Urteils
Wenig Freude am Urteil hat die VBL als Arbeitgeberin.Sie will das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen.