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Eine Pflegefachperson beim Setzen einer Spritze.
Legende: In der Pflege ist man in der Zentralschweiz auf ausländisches Personal angewiesen. Keystone

Zentralschweiz Ventilklausel macht in der Zentralschweiz zum Teil Sorgen

Der Bundesratsentscheid, die Zuwanderung für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ein maximal ein Jahr einzuschränken, sorgt vor allem im Pflegebereich für Schwierigkeiten. In der Gastronomie und in der Landwirtschaft erwartet man kleinere Auswirkungen.

«Man müsse die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen und nun handeln», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga am Mittwoch zum Entscheid des Bundesrates, die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte einzuschränken. Dieser Entscheid passt aber nicht allen Unternehmen in der Zentralschweiz.

Rekrutierung immer schwierig

Gerade im Bereich der Pflege sei man auf ausländisches Personal angewiesen, sagt Michael Döring, der Verantwortliche beim Luzerner Kantonsspital, auf Anfrage des Regionaljournals Zentralschweiz: «Wir werden nun wohl auf Kurzzeitverträge ausweichen, und nach einem Jahr die Lage neu beurteilen. Aber für uns ist die Personalrekrutierung nie einfach.»

Schwierigkeiten könnte es auch für verschiedene Unternehmen in der Industriebranche geben. Laut Guido Unternährer von der Dätwyler Gruppe in Altdorf habe die Personenfreizügigkeit mit der EU für viele Unternehmen eine wichtige Bedeutung. Für Dätwyler selber sieht er aber keine grossen Probleme: «Bei uns ist der Anteil der ausländischen Arbeitskräfte verhältnismässig gering. Die neue Regel stellt uns vor keine grösseren Schwierigkeiten», sagt er gegenüber dem Regionaljournal.

Gastronomie und Landwirtschaft wenig Bedenken

In der Landwirtschaft sollten die Auswirkungen gering sein. Laut Stefan Heller vom Luzerner Bauernverband werden die meisten Arbeitskräfte nur für eine Saison eingestellt. Dazu reicht die L-Bewilligung, welche für ein Jahr gilt. Ähnlich sieht es auf Anfrage auch im Bereich Gastronomie aus.

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