Bei dem Fall geht es um einen Mann, dem unter anderem vorgeworfen wird, er habe sich illegal in der Schweiz aufgehalten, mit einem gefälschten Pass eine Aufenthaltsbewilligung erschlichen und unrechtmässig Sozialhilfegelder bezogen. Als die Polizei ihn Mitte Mai festnehmen wollte, verletzte sich der Mann bei der Flucht und kam ins Spital.
Dort wurde er unter strenger Bewachung festgehalten, er musste Fussfesseln tragen und durfte zu niemandem Kontakt aufnehmen. «Das ist Freiheitsentzug - schlimmer als im Gefängnis», sagt dazu Thomas Wüthrich, der amtliche Anwalt des Beschuldigten.
Speziell irritiert hat ihn, dass die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Haft erst fünf Tage nach der Festnahme gestellt hatte - statt nach zwei Tagen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Staatsanwaltschaft begründet die Verzögerung damit, dass man zuerst abgewartet habe, bis der Beschuldigte wieder gesund sei. Und erst dann habe man mit der zweitägigen Frist gerechnet. Eine unzulässige Begründung, hielt darauf das Luzerner Zwangsmassnahmengericht fest. Die Staatsanwaltschaft habe die Frist «sehr deutlich verpasst». Der Mann wurde sofort aus der Untersuchungshaft entlassen. Frei ist er aber nicht. Er wurde in Ausschaffungshaft versetzt.
(Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr)