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Ein Teil des Nidwaldner Landrates während einer Sitzung. Noch ist offen, wie er in Zukunft gewählt wird.
Legende: Noch ist offen, wie der Nidwaldner Landrat künftig gewählt wird. zvg

Zentralschweiz Verfassungsgericht gibt Nidwaldner JCVP recht

Das Nidwaldner Stimmvolk soll über drei mögliche Wahlsysteme entscheiden können. Dies hat das Verfassungsgericht beschlossen, welches auch den Vorschlag der Jungen CVP als gültige Lösung erklärt hat.

Im Jahr 2010 hat das Bundesgericht dem Kanton Nidwalden befohlen, ein neues Wahlsystem einzuführen. Das bis dahin gültige Proporzsystem verstosse gegen die Verfassung. Deshalb hat der Nidwaldner Landrat beschlossen, dass künftig mit dem System «Doppelter Pukelsheim» gewählt wird. Der Doppelte Pukelsheim ist eine leicht abgeänderte Form des normalen Proporz.

Zwei Gegenvorschläge eingereicht

Die Idee des Doppelten Pukelsheim stösst auf Widerstand. Deshalb haben die SVP und die Junge CVP je einen Gegenvorschlag eingereicht: Die SVP will, dass zwar weiterhin im Proporz gewählt wird, allerdings mit kleineren Wahlkreisen. Die Junge CVP hingegen schlägt vor, dass im Majorz-System gewählt werden soll.

Die beiden Landräte Karl Tschopp (FDP) und Leo Amstutz (Grüne) waren aber der Meinung, dass der Majorz-Vorschlag der JCVP nicht möglich sei und reichten Beschwerde beim Verfassungsgericht ein. Dieses hat nun zugunsten der JCVP entschieden. «Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil, denn das von uns geforderte System ist schweizweit einmalig», sagt Mario Röthlisberger von der Jungen CVP gegenüber dem Regionaljournal.

Unklar, wie es weitergeht

In den kommenden 30 Tagen haben die Beschwerdeführer nun die Möglichkeit, das Urteil des Verfassungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen. Falls sie dies tun, würden die Gesamterneuerungswahlen am 23. März 2014 mit Notrecht durchgeführt. Falls nicht, wird die Nidwaldner Bevölkerung voraussichtlich im September über die drei Wahlsysteme abstimmen können.

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