Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag beschlossen, dass sowohl das Lucerne Festival wie auch das Verkehrshaus der Schweiz neu in den Zweckverband der grossen Kulturbetriebe aufgenommen wird. Damit werden diese nebst Subventionen der Stadt Luzern auch Kantonsgelder erhalten.
Bislang gehörten dem Zweckverband das Luzerner Theater, das Sinfonieorchester und das Kunstmuseum an. Im Zweckverband übernimmt der Kanton 70 Prozent der Subventionen, 30 Prozent trägt die Stadt. Die Erweiterung fand im Luzerner Kantonsrat keinen Widerspruch. Den Kantonsratsbeschluss fassen wird das Parlament aber erst im März, wenn die zweite Lesung der Revision des Kulturförderungsgesetzes abgeschlossen ist. In der ersten Lesung wurde das neue Gesetz mit 77 zu 10 Stimmen gutgeheissen.
Kultuschaffende können sich für Untersützung bewerben
Bei der Neuerung im Kulturförderungsgesetz geht es darum, die «selektive Produktionsförderung» einzuführen. Demnach sollen sich Kulturschaffende auf eine Ausschreibung hin mit einem Projekt bewerben können. Heute fördert der Kanton Luzern Kulturprojekte auf Gesuch hin und über Wettbewerbe.
Der Kanton will sich nun aus der Kulturförderung auf Gesuch hin zurückziehen und diese Aufgabe den Gemeinden überlassen. Der Regierungsrat rechnet damit, dass die Gesetzesanpassungen zu Mehrkosten von 1,48 Millionen Franken pro Jahr führen. Diese sollen mit Mitteln aus dem Lotteriefonds gedeckt werden. Die Erfolgsrechnung des Kantons wird nicht belastet.