Die Mitarbeiter verlangen, dass der Regierungsrat auf die per 1. Januar 2014 beschlossene Aussetzung der automatischen Beförderungen in den Anlauf- und Erfahrungsstufen verzichtet. Der Regierungsrat lehnte das Begehren am 20. Juni unter anderem mit Verweis auf die Finanzlage des Kantons ab.
Wie der Personalverband Kanton Schwyz am Donnerstagabend mitteilte, haben die Rechtsvertreter der 179 Angestellten am 11. August beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Klage erhoben. Dieses soll klären, ob die Aussetzung der Beförderungen rechtmässig war.
Kritik an Tiefsteuerpolitik
Der Personalverband macht geltend, dass die Verwaltungsangestellten bereits beträchtliche Lohneinbussen haben hinnehmen müssen und kritisiert die Schwyzer Tiefsteuerpolitik. Die Steuerausschöpfungsquote von 12,7 Prozent sei die tiefste aller Kantone.
Schwyz schöpfe sein Ressourcenpotenzial lediglich halb so stark aus wie der Durchschnitt aller Kantone. «Es geht nicht an, dass das Staatspersonal in noch grösserem Ausmass für die Folgen der bisherigen Steuerpolitik aufzukommen hat», schreibt der Personalverband.