Der Entscheid im Kantonsrat fiel deutlich aus. Einzig die CVP machte sich stark für die Weiterführung des Verwaltungsgerichts als eigenständiges Gericht. Es könne die Bürgerinnen und Bürger verwirren, wenn der Obergerichtspräsident Entscheidungen des Verwaltungsgerichts unterschreibe, so die Begründung der CVP.
Die Schaffung eines Gesamtgerichts mache es möglich, Richterinnen und Richter flexibler einzusetzen, liess sich der Obergerichtspräsident Andreas Jenny vor dem Parlament verlauten.
Im Weiteren beschloss der Kantonsrat auch, die Aufsicht der Gerichte zu ändern. Künftig gibt es vor den Wahlen der Richter durch das Volk keine Wahlempfehlung mehr durch die Rechtspflegekommission.
Das Parlament beschloss weitere Änderungen im Justizwesen. So gibt es beispielsweise neu gesetzliche Grundlagen für die präventive polizeiliche Fahndung im Internet oder für Scheinkäufe im Drogenhandel.