Die Forderung nach einer Administrativuntersuchung wurde im Beitrag der «Rundschau» von Seiten der SP erhoben. Sie steht im Zusammenhang mit einem Justizfall, bei dem der Beschuldigte einem involvierten Polizisten Befangenheit vorwirft. Auch seine Vorgesetzten hätten das Gesetz verletzt, weil sie wegen dem Befangenheitsvorwurf nicht interveniert hätten.
Im letzten Herbst verurteilte das Urner Obergericht einen Cabaret-Betreiber aus Erstfeld zu 15 Jahren Freiheitsentzug. Der Mann soll einen Auftragskiller auf seine damalige Ehefrau angesetzt haben und elf Monate zuvor auf einen Gast geschossen haben. Doch der Beschuldigte beteuerte seine Unschuld. Seit vier Jahren sitzt er in Sicherheitshaft. Demnächst befasst sich das Bundesgericht mit seinem Fall.
Zur Forderung nach einer Administrativuntersuchung erklärt der Urner Sicherheitsdirektor Beat Arnold gegenüber Radio SRF: «Wir werden nach dem Vorliegen des Bundesgerichts-Urteils darüber befinden, ob und wie wir reagieren werden.»
Arnold stellt sich grundsätzlich hinter die Arbeit der Urner Polizei und betont: «Der Beschuldigte hat weder vor dem Landgericht noch vor dem Urner Obergericht je ein ordentliches Ausstandsbegehren gestellt.»