Im Kanton Nidwalden präsidiert heute eine Person die beiden höchsten Gerichte. Die Vizepräsidenten werden von den jeweiligen neun Laienrichtern aus ihrer Mitte gewählt. Dies führt dazu, dass selbst komplexe Fälle von Personen geleitet werden, die nicht berufsmässig für die Gerichte tätig sind und teilweise Nichtjuristen sind.
Wie bislang der Präsident, soll neu auch der Vizepräsident sein Amt berufsmässig und in Personalunion sowohl am Obergericht wie auch am Verwaltungsgericht ausüben.
SVP als einzige Partei dagegen
Die SVP setzte sich als einzige Fraktion für eine andere Lösung ein. Sie wollte, dass zwei getrennte Präsidien für die beiden Gerichte geschaffen werden und dass diese jeweils als Vizepräsidenten des andern Gerichtes amten.
Mehrkosten von 75'000 Franken
Die CVP hielt dagegen, dass mit einem gemeinsamen Präsidium und Vizepräsidium für beide Gerichte klare Hierarchien herrschten. Die Neuerung dürfte zu jährlichen Mehrkosten von rund 75'000 Franken führen.