Die Entlastungsmassnahmen, welche die Regierung vorschlägt, umfassen einerseits weitere Aufgabenverzichte und Leistungsreduktionen im Kantonshaushalt (8 Millionen Franken) und andererseits Lastenverschiebungen an die Gemeinden und Bezirke (33 Millionen Franken).
Der Kantonsrat soll entschieden, ob und mit welchen Massnahmenbereichen er den Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragen will. Diese Massnahmen sollen voraussichtlich ab 2018 in Kraft treten.
Konkret plädiert sie für die Aufhebung der Wohnbauförderung, den Verzicht auf Steillagenbeiträge und den Austritt aus dem Kulturlastenausgleich. Sparpotenzial sieht die Regierung auch bei den Ergänzungsleistungen.
Gemeinden und Bezirke müssten mehr Lasten übernehmen
Weiter will der Regierungsrat neben der bereits angekündigten Anpassung des Pendlerabzugs die Kostenbeteiligung an die Volksschule reduzieren, auf Beiträge an Schulanlagen verzichten und den Kostenteiler im Bereich Sonderschulung anpassen.
Stimme das Parlament den vorgeschlagenen Massnahmen nicht zu oder schlage es keine gangbaren Alternativen vor, seien weitere Steuererhöhungen unumgänglich, hält die Regierung fest. Bereits Anfang November hatte die Regierung kommuniziert, dass sie eine Steuererhöhung plant und mit der Einführung der Flat Rate Tax liebäugelt.