Zentralschweiz - Weiterhin freiwillige Wakeboard-Regeln auf dem Vierwaldstättersee
Sie dürfen nicht vor 9 Uhr morgens auf den Vierwaldstättersee und müssen zum Ufer einen Abstand einhalten von mindestens 500 Metern. Für Wakeboarder gelten diese freiwilligen Regeln seit zwei Jahren. Diese sollen nun weitergeführt werden.
Die Wakeboarder und die Schifffahrtsämter der Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Luzern hatten sich im Juni 2011 auf einen zweijährigen Pilotversuch geeinigt mit freiwilligen Regeln. Damit wollte man Konflikte mit anderen Seenutzern – vor allem mit Rudern und Fischern – und Ufergemeinden erreichen.
Die Erfahrungen aus dem Versuch seien positiv verlaufen, teilte das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern mit. Deshalb sollen die Regeln weitergeführt werden.
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