Der Zuger Kantonsrat setzt auf Eigenverantwortung. Eine generelle Leinenpflicht, wie sie etwa der Nachbarkanton Schwyz kennt, soll es im Kanton Zug nicht geben. An die Leine sollen die Vierbeiner nur in Naturschutzgebieten, auf Friedhöfen, auf Schulhaus- und Sportplätzen und im öffentlichen Verkehr. Ansonsten sollen sie ihre Freiheit geniessen.
Selbst in der Schonzeit für Jungwild von April bis Juli sollen die Zuger Hunde lediglich «unter direkter Aufsicht auf kurzer Distanz geführt» werden. Hunde dürfen somit voraussichtlich auch im Wald frei laufen, was in anderen Kantonen längst verboten ist.
Eine Mehrheit des Rates fand, dass es ausreiche, wenn die Halter ihre Hunde unter Kontrolle hätten und jederzeit herbeirufen könnten. Die meisten Hundebesitzer würden ihre Vierbeiner ja tadellos führen, deshalb sei eine schärfere Regelung unnötig.
Rassenverbot ist noch offen
In Stein gemeisselt sind diese Freiheiten aber noch nicht. Aus Zeitgründen wurde die Debatte abgebrochen und mehrere wichtige Punkte auf die nächste Sitzung Ende August verschoben. So etwa das Thema Listenhunde. Gemäss Vorlage der Regierung soll im Kanton Zug keine Rasse verboten werden. Der Regierungsrat will aber die Berechtigung erhalten, eine Rasse zu verbieten, falls es zu einem schwerwiegenden Vorfall kommen sollte.
Momentan herrscht im Kanton Zug ein Flickenteppich von Hundereglementen, die von den Gemeinden erlassen wurden. Sechs von elf Gemeinden haben sich ein eigenes Regelwerk verpasst. Bei langen Spaziergängen kommen die Hundehalter somit in die Situation, dass sich auf der Strecke mehrmals die Regeln ändern.