«Mit dieser Massnahme könnte verhindert werden, dass ältere Stellensuchende zu Langzeitarbeitslosen werden und auf wirtschaftliches Sozialhilfe angewiesen sind», sagt Daniel Wicki. Er ist im Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern zuständig für den Bereich Soziales und Arbeit.
Wie die SP-Motion feststelle, würden Arbeitslose über 50 neben ihrem Alter auch durch höhere Pensionskassenbeiträge auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert. Dem könne mit einer finanziellen Unterstützung der Unternehmen entgegen gewirkt werden, so Wicki weiter.
Gemeinden müssen Beiträge finanzieren
Allerdings betont die Luzerner Regierung in ihrer Antwort, dass sie diese Beiträge nicht aus der Staatskasse finanzieren will. Dafür müssten die Gemeinden aufkommen, da deren Kasse durch geringere Beiträge in die wirtschaftliche Sozialhilfe auch entlastet würden.
Offen ist allerdings, ob diese Rechnung auch für die Gemeinden aufgeht. Deshalb wolle die Regierung mit dem Verband Luzerner Gemeinden das Gespräch aufnehmen, heisst es seitens der Luzerner Regierung. Im Kanton Luzern wären gemäss Schätzung des Regierungsrats etwa 235 Personen anspruchsberechtigt. Dies ergäbe einen jährlichen Aufwand von 1,4 Millionen Franken plus Verwaltungskosten.