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Zentralschweiz Wer soll Weggiser Schutzbauten finanzieren?

Bei Weggis ist der steile Hang der Rigi instabil. Um die Wohnhäuser in den Gebieten Laugneri II und Linde zu sichern, braucht es Schutzbauten. Die Gemeinde will einen Teil der Kosten auf die Besitzerinnen und Besitzer der betroffenen Liegenschaften überwälzen. Bei diesen kommt das nicht gut an.

Von den Gebieten Laugneri II und Linde – im Osten von Weggis, am Hang der Rigi – hat man eine prächtige Aussicht auf den Vierwaldstättersee. Die Hanglage aber ist gefährlich: Nach den starken Unwettern im Jahr 2005 hatte sich ein Teil des Hangs gelöst. Die Gemeinde musste die Sicherheit des Gebiets daraufhin neu beurteilen und kam zum Schluss: zahlreiche Wohnhäuser dürften dort gar nicht stehen.

Erster Vorschlag abgelehnt

Dank Schutzbauten können die Anwohner dort bleiben. Einen ersten Vorschlag für den Bau solcher Sicherheitsbauten hatte die Bevölkerung im Jahr 2009 jedoch abgelehnt. Ein gewichtiges Argument: Es sei nicht Aufgabe der Öffentlichkeit, den Schutz von Privathäusern alleine zu finanzieren.

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Sollen Hausbesitzer in Weggis an Schutzbauten zahlen? (19.10.2016)
02:59 min
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Bei der zweiten Abstimmung im Jahr 2014 nahm die Gemeinde dieses Argument auf – und die Hausbesitzer in die Pflicht. Das Stimmvolk sagte ja.

Hausbesitzer sollen insgesamt 900'000 Franken übernehmen

Das angenommene Projekt für die Gebiete Laugneri II und Linde kostet 12,4 Millionen Franken und ist zum Teil bereits im Bau. Gemeinde, Kanton und Bund zahlen je einen Drittel. Die Hausbesitzer sollen vom Gemeindeanteil rund 900'000 Franken übernehmen. Der individuelle Betrag ergibt sich je nach Grösse des Grundstücks.

Frühere Schutzbauten ohne Beteiligung

Am 30. Oktober entscheidet das Weggiser Stimmvolk darüber, ob die Hausbesitzer einen Anteil übernehmen müssen oder nicht. Die Eigentümer argumentieren, ähnliche Schutzbauten seien früher ohne Beteiligung der Anwohner ausgekommen. Deshalb sei die Kostenüberwälzung unfair.

Schutzbauten führen zu Wertsteigerung

Die Gemeinde entgegnet, mit den Schutzbauten würden die betroffenen Häuser nicht nur sicherer, sondern erhielten auch einen höheren Wert. Die Hauseigentümer relativieren dieses Argument: Früher hätten ihre Häuser nicht als gefährdet gegolten, die Schutzmassnahmen würden also bloss den früheren Grundstückwert wieder herstellen. Zudem könne sich die Gemeinde die gesamte Finanzierung leisten.

Regionaljournal Zentralschweiz, 17.30 Uhr.

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