Der Kanton Zug hatte einen Millionenauftrag für eine neue Grundbuchsoftware an eine Firma vergeben, ohne den Auftrag vorher auszuschreiben. Dagegen gingen zwei Beschwerden ein. Beide sind nun vom Tisch. Die eine Beschwerde wurde bereits Ende November 2014 zurückgezogen, nun auch jene der Wettbewerbskommission.
Technische Gründe gaben den Ausschlag
Der Kanton Zug habe in der Zwischenzeit plausibel begründen können, warum er den Auftrag freihändig vergeben habe, heisst es bei der Wettbewerbskommission. Die neue Software könne aus technischen Gründen nur von der berücksichtigten Firma geliefert werden.
Bei der Direktion des Innern des Kantons Zug ist man zufrieden: «Nachdem die Beschwerden erledigt sind, können wir uns zu 100 Prozent auf die termin- und budgetgerechte Realisierung des wichtigen Projekts konzentrieren», sagt die zuständige Regierungsrätin Manuela Weichelt.