Die kantonalen Angestellten, die Hinweise auf interne Unregelmässigkeiten,
Korruption oder Gesetzesverletzungen haben, können sich künftig an
die Meldestelle wenden. Sie sollen besser vor mögliche Repressalien
geschützt sein.
Während der kantonale Datenschutzbeauftragte in einer Stellungnahme fand, die die Whistleblowing-Regelung sei nicht nötig, weil die bestehenden Instrumente genügten, setzte sich die Mehrheit des Kantonsrats für die gesetzliche Verankerung im Personalgesetz aus.