Die Schwyzer Regierung will mit der Totalrevision des geltenden Jagd- und Wildschutzgesetzes die kantonalen Regeln ans Bundesrecht anpassen. Ein Punkt ist die gesetzliche Verankerung von Wildruhezonen, in denen Wildtiere vor der Störung durch Freizeitaktivitäten und Tourismus geschont werden. Sie dienen als Ergänzung zu den bestehenden Jagdbanngebieten und Naturschutzzonen.
In der vorberatenden Kommission lehnte eine knappe Mehrheit die gesetzliche Verankerung des vom Bund vorgesehenen Lenkungsinstruments allerdings ab, wie die kantonsrätliche Spezialkommission «Jagd- und Wildschutzgesetz» am Donnerstag mitteilte.
Kontrovers diskutiert wurden in der Kommission zudem die Zusammensetzung der Jagdkommission, der obligatorische Treffsicherheitsnachweis, die Patentgebühren und die Wildschäden. Der Kantonsrat behandelt die Vorlage voraussichtlich am 25. Mai 2016.