Die Nidwaldner Regierungsräte üben ihr Amt in einem 80-Prozent-Pensum aus. Dazu gehören auch Mandate, etwa in Verwaltungsräten, die sie auf Grund ihrer Regierungstätigkeit ausüben. Das Landratsbüro fordert in einem Bericht, dass dieser zusätzliche Aufwand nur massvoll entschädigt werden solle.
Honorare sollen in Kantonskasse fliessen
Die Regierungsräte sollen Honorare und Sitzungsgelder von solchen Mandaten grundsätzlich dem Kanton überweisen. Sie sollen aber 50 Prozent ausbezahlt erhalten, maximal jedoch 20'000 Franken im Jahr.
Im Parlament kam der Bericht des Landratsbüros schlecht an. Die Votanten aus allen Parteien waren der Ansicht, dass für Tätigkeiten, die der Regierungsrat von Amtes wegen ausführe, nicht noch einen zweiten Lohn kassieren dürfe.
Auch Spesen und Lohnanstieg umstritten
Umstritten im Bericht waren ferner die vorgeschlagenen Spesenregelungen und ein schnellerer Lohnanstieg. Beschlossen ist mit der Kenntnisnahme durch den Landrat noch nichts.
Die im Bericht andiskutierten Punkte sollen nun in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.