Die Gegner des verschärften Hooligan-Konkordats kamen aus allen Parteien von links bis rechts. Die Verschärfung des Hooligan-Konkordats sieht neu eine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Liga vor. Die Kantone können Auflagen bezüglich Alkoholkonsum oder Fan-Transport machen. Zudem können Rayonverbote bis zu drei Jahre verhängt werden.
Umstritten sind aber vor allem die Kontrollen. Mit dem verschärften Konkordat sind bei konkretem Verdacht Leibesvisitationen unter den Kleidern möglich. Beigetreten sind bis jetzt die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Aargau, Uri, St. Gallen, Neuenburg und Luzern.
In Luzern werden die Regeln nach dem Kantonsratsbeschluss vorläufig aber nicht angewendet, weil vor Bundesgericht eine Klage hängig ist.
In Zug muss nun das Volk noch über das Hooligan-Konkordat abstimmen, dies bewirkte der Kantonsrat mit einem Behördenreferendum. Sicherheitsvorsteher Beat Villiger (CVP) zeigte sich aber zuversichtlich, dass das Volk den Beitritt zum verschärften Hooligan-Konkordat befürworten wird. Es sei wichtig, dass der Kanton Zug dieses Zeichen aussende. Die Abstimmung findet spätestens im November statt.