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Legende: Das Zuger Parlament regelt den Datenschutz neu: Künftig wählt der Kantonsrat den Datenschützer und die Ombudsperson. Keystone

Zentralschweiz Zuger Datenschützer soll unabhängig arbeiten können

Der Datenschutzbeauftragte und die Ombudsperson des Kantons Zug werden neu vom Kantonsparlament gewählt. Das hat der Kantonsrat selbst entschieden und vollzieht damit EU-Recht. Bisher wurden die beiden Personen durch den Regierungsrat gewählt.

Hintergrund dieser Gesetzesanpassung ist das Schengener Informationssystem SIS, in dem unter anderem europaweite Fahndungsaufrufe gespeichert sind. An dieses System ist auch Schweiz angeschlossen.

Indem künftig der Kantonsrat den Datenschützer und die Ombudsperson wählt und nicht mehr die Regierung, soll die Unabhängigkeit dieser Stellen gewährleistet werden. Diese Anpassung war im Rat mehrheitlich unbestritten.

Uneinigkeit über Amtszeitbeschränkung

Zu diskutieren gab hingegen, ob die Amtszeit des Datenschützers und der Ombudsperson beschränkt werden solle. Die Zuger Regierung setzte sich gegen eine solche Beschränkung ein. Sie argumentierte, wenn die Amtszeit auf acht Jahre beschränkt würde, ginge regelmässig viel Fachwissen verloren.

Die erweiterte Justizprüfungskommission hingegen befürwortete eine solche Beschränkung, um «Sesselkleber» zu verhindern. Die Mehrheit des Rats folgte jedoch dem Regierungsrat und lehnte die Amtszeitbeschränkung ab.

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