Hintergrund dieser Gesetzesanpassung ist das Schengener Informationssystem SIS, in dem unter anderem europaweite Fahndungsaufrufe gespeichert sind. An dieses System ist auch Schweiz angeschlossen.
Indem künftig der Kantonsrat den Datenschützer und die Ombudsperson wählt und nicht mehr die Regierung, soll die Unabhängigkeit dieser Stellen gewährleistet werden. Diese Anpassung war im Rat mehrheitlich unbestritten.
Uneinigkeit über Amtszeitbeschränkung
Zu diskutieren gab hingegen, ob die Amtszeit des Datenschützers und der Ombudsperson beschränkt werden solle. Die Zuger Regierung setzte sich gegen eine solche Beschränkung ein. Sie argumentierte, wenn die Amtszeit auf acht Jahre beschränkt würde, ginge regelmässig viel Fachwissen verloren.
Die erweiterte Justizprüfungskommission hingegen befürwortete eine solche Beschränkung, um «Sesselkleber» zu verhindern. Die Mehrheit des Rats folgte jedoch dem Regierungsrat und lehnte die Amtszeitbeschränkung ab.