Der Beschuldigte suche noch immer den Fehler überall, «nur nicht bei sich selbst», sagte die Staatsanwältin. Er sei mit Raubabsichten in die Wohnung gegangen. Die Mieterin liess ihn ein, weil sie ihn als Handwerker gekannt habe.
Die Staatsanwältin wiederholte vor Gericht ihre Anträge auf lebenslängliche Freiheitsstrafe mit lebenslanger Verwahrung. Das Strafgericht hatte in erster Instanz zwar eine lebenslängliche Freiheitsstrafe erlassen, dazu aber eine herkömmliche Verwahrung angeordnet.
«Keine Raubabsichten»
Von Raubabsichten könne keine Rede sein, konterte der Verteidiger, der nach dem erstinstanzlichen Urteil eingewechselt worden war. Sein Mandant sei in die Wohnung der 54-Jährigen gekommen, um im Gespräch seine Affäre mit ihr zu beenden. Die Frau habe einen epileptischen Anfall erlitten und sei daran auch gestorben.
Als die Haushälterin erschrocken geschrien habe, sei er in Panik geraten und habe sie mit dem nächstbesten Gegenstand stranguliert. Dabei habe er in einer Kokain-Psychose gehandelt. Das sei zwar eine Tötung, räumte der Verteidiger ein, aber kein Mord. Er forderte einen Freispruch von den Anklagepunkten mehrfacher Mord und Raub; eine Freiheitsstrafe «deutlich unter zehn Jahren» sei angemessen. Auf eine Verwahrung sei zu verzichten.
Der Prozess ist auf zwei Tage angelegt. Der Beschuldigte hatte im April 2009 eine vermögende 54-jährige Frau und deren Haushalthilfe erdrosselt. Danach entwendete er Wertsachen und Kreditkarten und legte ein Feuer, um die Spuren zu verwischen.