Für das Gericht ist klar: Die objektiven und subjektiven Tatbestände des mehrfachen Mordes, des Raubes und der Brandstiftung sind erfüllt. Dies sagte die vorsitzende Richterin Carole Ziegler am Donnerstag. Das Strafmass wird erst später bestimmt.
Der Beschuldigte habe aus Habgier und damit aus einem besonders verwerflichen Beweggrund gehandelt. Damit sei die Qualifikation als Mord und nicht «nur» als vorsätzliche Tötung gegeben. Das Gericht erachtete die Aussagen, die der 47-Jährige während der polizeilichen Ermittlungen Ende November 2009 gemacht hatte, als glaubhaft. Erst später habe er andere Versionen aufgetischt.
Kaltblütige Tat
Der Beschuldigte sei äusserst kaltblütig vorgegangen, als er die beiden Frauen gefesselt und getötet habe. Da er damals in einer finanziellen Misere gesteckt habe, habe er beschlossen, die wohlhabende Wohnungsmieterin, die er als Handwerker schon kannte, zu berauben. Nachdem er Schmuck, Wertgegenstände, Kreditkarten und Bargeld eingesteckt hatte, legte er - um Spuren zu verwischen - einen Brand und ging.
Mehr als zwei Monate später wurde er verhaftet und sitzt seither in Haft. Während den Ausführungen der Gerichtsvorsitzenden demonstrierte der in Deutschland aufgewachsene Schweizer Langeweile. Das von der Verteidigung angeforderte, zusätzliche psychiatrische Gutachten steht noch aus. Deshalb ging es am Donnerstag erst um die Taten als solche. Zu Schuldfrage und Strafmass wird sich das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt äussern.