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Schulthek und Schulhefte
Legende: Zuger Schulkinder sollen besser vor pädophilen Lehrpersonen geschützt werden. Symbolbild Keystone

Zentralschweiz Zuger Kantonsrat will Kinder vor pädophilen Lehrern schützen

Wer im Kanton Zug unterrichten will, muss künftig nachweisen, dass er oder sie nicht wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden ist. Das Parlament hat eine Änderung des Schulgesetzes in erster Lesung beschlossen.

Zug ist der erste Kanton, der den Sonderprivatauszug gesetzlich verankert. Damit kann eine Lehrperson den Nachweis erbringen, dass sie nicht wegen einer Handlung gegen die sexuelle Integrität von Minderjährigen rechtskräftig verurteilt worden ist.

Aufgeführt sind in dem Auszug Urteile, die ein Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt- und Rayonverbot enthalten. Er enthält auch alle vor Anfang 2015 ausgesprochenen Berufsverbote.

Strafregisterauszug ebenfalls obligatorisch

Mit dem Sonderprivatauszug müssen Bewerber für eine Lehrerstelle jedoch nicht ihr ganzes strafrechtliches Vorleben offenlegen. Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten werden beispielsweise nicht aufgeführt.

Die Zuger Gemeinden sollen aber auch über diese informiert werden: Eine Mehrheit des Rates beschloss auf Antrag der FDP, dass in den nächsten 10 Jahren bei einer Anstellung ein Strafregisterauszug eingereicht werden muss - zusätzlich zum Sonderprivatauszug.

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