Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Zentralschweiz Zuger Kantonsrichter vorläufig aus dem Amt gehoben

Die Streitigkeiten innerhalb des Zuger Kantonsgerichts begannen 2011, letzten Sommer wurden sie publik. Mehrere interne Massnahmen konnten das Problem nicht lösen. Nun ist eine Administrativuntersuchung eingeleitet und ein Gerichtsmitglied vorläufig suspendiert worden.

Kantonsgericht Zug
Legende: Seit rund zwei Jahren hängen graue Wolken über dem Zuger Kantonsgericht und sie sind noch immer nicht abgezogen. Keystone

Dieser Artikel wurde am 28. Juni 2013 publiziert und im April 2026 mit einem Nachtrag ergänzt.

Das Zuger Obergericht, als Aufsichtsbehörde über das Kantonsgericht, hat die Untersuchung eröffnet. Sie richtet sich gegen ein konkretes Mitglied des Kantonsgericht. Doch gegen wen, lässt Obergerichtspräsidentin Iris Studer offen. Vor dem Zuger Kantonsparlament sagte sie am Donnerstag aber: «Die Untersuchung wurde bereits am 27. Mai eingeleitet. Ausserdem entzog man der Person Anfang Mai die zugeteilten Dossiers.»

Zwei Punkte werden abgeklärt

Der ehemalige Bundesrichter Niccoló Raselli führt die Untersuchung. Dabei geht es um den Vorwurf, der betroffene Richter, respektive die Richterin, habe im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Amtspflichten verletzt. Der zweite Vorwurf: Die Person habe durch ihr Verhalten im Betrieb ein nomales Arbeitsklima verunmöglicht.

Nun will das Obergericht einen Ersatzrichter suchen, angestellt auf bestimmte Zeit. Damit soll verhindert werden, dass beim Zuger Kantonsgericht Pendenzen liegen bleiben und sich Verfahren unnötig zeitlich verlängern. Dem Antrag muss das Zuger Kantonsparlament aber noch zustimmen.

Nachtrag vom 16. April 2026

Box aufklappen Box zuklappen

Die gegen den Zuger Kantonsrichter geführte Administrativuntersuchung wurde gemäss der Justizverwaltungsabteilung des Zuger Obergerichts «zufolge Vergleichs» abgeschrieben. Der Abschreibungsbeschluss vom 26. November 2014 enthält keine Feststellung einer Amtspflichtverletzung. Eine entsprechende Bestätigung des Obergerichts wurde im März 2026 bekannt.

Meistgelesene Artikel