Den beiden Hauptbeschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zwischen Mai 2003 und August 2006 Vorsorgegelder, welche der Sammelstiftung überwiesen worden waren, abgezweigt zu haben. Die beiden Angeklagten waren damals als Stiftungsratspräsident und Stiftungsrat tätig. Beim Betrag soll es sich um gut 33 Millionen Franken handeln.
Wegen Gehilfenschaft muss sich ausserdem noch ein zusätzlicher Verwaltungsrat verantworten. Dieser war für die Vermögensverwaltung eines Teils der Vorsorgegelder zuständig.
Neun Tage vor Gericht
Welche Strafen die Staatsanwaltschaft beantragt, ist noch nicht bekannt. Die Anträge zu den Sanktionen werden erst in der Hauptverhandlung gestellt. Der Prozess dauert voraussichtlich bis am 27. Juni. Das Gericht hat neun Verhandlungstage eingeplant.