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Drei Männer und eine Frau
Legende: Die Zuger Regierung (hier v.l. Urs Hürlimann, Beat Villiger, Manuela Weichelt und Heinz Tännler) im Kantonsrat. Keystone

Zentralschweiz Zuger Regierung erhält weiterhin Abgangsentschädigung

Die Zuger Regierungsräte erhalten bei einer Nichtwiederwahl auch in Zukunft eine Abgangsentschädigung von sechs Monatslöhnen - obwohl der Kanton finanzielle Probleme hat. Dies hat der Kantonsrat am Donnerstag entschieden.

Die SVP stellte den Antrag, den Regierungsräten die Abgangsentschädigungen zu streichen. Angesichts der finanziellen Lage des Kantons sei so etwas nicht mehr angezeigt. Regierungsräte hätten schliesslich beste Chancen auf eine neue Stelle und zudem auch Anspruch auf Arbeitslosengelder.

Finanzdirektor Heinz Tännler, auch SVP, war anderer Meinung. Eine Nichtwiederwahl sei quasi eine Kündigung durch den Wähler. Als Regierungsrat habe man aber keine Kündigungsfrist.

Sitzungsgelder abliefern

Ohne Entschädigung wäre ein Regierungsmitglied schlechter gestellt als andere Angestellte. Die Mehrheit des Rates war gleicher Meinung und erteilte dem SVP-Antrag mit 46 zu 19 Stimmen eine Absage.

Allerdings müssen Regierungsräte neu sämtliche Honorare, Sitzungsgelder und Entschädigungen abliefern. Bisher durften sie Beträge von bis zu 300 Franken pro Sitzung behalten.

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