Seit zwei Jahren gelten im Kanton Zug Deutschkenntnisse als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung. Das neue Gesetz enthält eine Ausnahmebestimmung für Personen, welche aus unverschuldetem Unvermögen die Sprache nicht lernen können. Nun soll eine weitere Ausnahmeregelung hinzu kommen: Für gut betuchte Arbeitskräfte aus dem Ausland.
«Besonderes öffentliches Interesse»
Die Ausnahme solle für «Personen von besonderem öffentlichen Interesse» gelten, schreibt die Zuger Regierung. «Ich gebe zu, es hat letztlich auch eine fiskalische Überlegung dahinter», sagt der zuständige Sicherheitsdirektor Beat Villiger.
In der Vernehmlassung ist dieser Vorschlag teilweise auf heftige Kritik gestossen. So findet beispielsweise der Stadtrat Zug, der Kanton schaffe damit eine Ungleichbehandlung.
Kann man eine Ungleichbehandlung vom Portemonnaie abhängig machen?
Es sei auch unüblich, dass nach so kurzer Zeit eine erneute Gesetzesanpassung notwendig werde, schreibt der Stadtrat in seiner Stellungsnahme. Zudem sei es wohl einzigartig, dass man aufgrund von zirka zwei Fällen pro Jahr eine Gesetzesänderung vornehmen wolle.
Unterschiedliche Rückmeldungen aus den Parteien
Auch verschiedene Parteien kritisieren den Vorschlag der Zuger Regierung. So lehnt beispielsweise die SP die Gesetzesänderung in allen Bereichen ab. Die Partei schreibt, dies sei hoffentlich ein einmaliger «Ausrutscher» der Regierung. Ebenfalls lehnt die CVP den Vorschlag ab, die Partei des zuständigen Regierungsrates. Befürwortet wird die Ausnahmeregelung beispielsweise von der SVP.
Die Regierung wertet die Rückmeldungen jetzt aus, hält aber an den Plänen einer Gesetzesanpassung fest. «Es kann bei diesen Einzelfällen um Millionen gehen, sollte so eine Person aus dem Kanton abwandern», sagt Beat Villiger. Der CVP-Regierungsrat sagt auch, man schaffe damit keine Zweiklassen-Gesellschaft. Denn diese gebe es schon: «Bei allen Personen aus dem Schengen-Raum, also der Mehrheit der Ausländer im Kanton Zug, gilt die Vorgabe mit den Deutschkenntnissen sowieso nicht.»
Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr